Aktuelle Corona-Verordnung (Alarmstufe I):
KURSE & AKTIVITÄTEN (in geschlossenen Räumen):
Für die Teilnahme an Kursen/Aktivitäten (z. B. Schnuppertauchen, Personal Training, etc.) gilt weiterhin die 2G-REGELUNG.
SHOP (EINZELHANDEL):
Ab dem 09.02.2022 entfällt in der Alarmstufe I die 3G-REGELUNG für den Einzelhandel. Es gilt aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ausführliche Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier.