Skip to main content
search
0

Am 04.12.2021 wurden die Maßnahmen in BW in der ALARMSTUFE II verschärft, aktuell gilt nun:

KURSE & AKTIVITÄTEN in Sportstätten:
Für die Teilnahme an Kursen/Aktivitäten (z. B. Schnuppertauchen, Personal Training, etc.) gilt ab sofort die 2G+ REGELUNG, d. h. auch genesene und vollständig geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell*- oder PCR-Test vorlegen. (*Selbsttests werden nicht akzeptiert).

NEU AB 04.12.2021
Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.

SHOP (EINZELHANDEL):
Im Einzelhandel gilt im Landkreis Esslingen ab sofort die 2G REGELUNG, d. h. Zutritt nur für genesene und vollständig geimpfte Personen. Bitte zeigen Sie uns beim Betreten des Shops Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vor.

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske, FFP2-Maske, KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske). Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausführliche Informationen zur Verschärfung der Corona-Verordnung finden Sie hier.