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Ab dem 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die ALARMSTUFE II!

KURSE & AKTIVITÄTEN (in geschlossenen Räumen):
Für die Teilnahme an Kursen/Aktivitäten (z. B. Schnuppertauchen, Personal Training, etc.) gilt ab sofort die 2G+ REGELUNG, d. h. auch genesene und vollständig geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell*- oder PCR-Test vorlegen. (*Selbsttests werden nicht akzeptiert).

SHOP (EINZELHANDEL):
Im Einzelhandel gilt im Landkreis Esslingen ab sofort die 2G REGELUNG, d. h. Zutritt nur für genesene und vollständig geimpfte Personen. Bitte zeigen Sie uns beim Betreten des Shops Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vor.

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (medizinische Maske, FFP2-Maske, KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske). Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausführliche Informationen zur Verschärfung der Corona-Verordnung finden Sie hier.