Seit dem 16.08.2021 gilt die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.
Daher gilt für die Teilnahme an all unseren Aktivitäten (z. B. Schnuppertauchen, Tauchkurse, Personal Training, Tauchausfahrten, etc.) die 3G-Regel, d. h. Sie müssen entweder getestet (Vorlage eines negativen Antigen–Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR–Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden), genesen oder vollständig geimpft sein.
Für den Besuch in unserem Shop gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens medizinische Maske DIN EN 14683:2019-10, FFP2-Maske DIN EN 149:2001 oder KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske). Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.