Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Geschäftsbereiche. Klicken Sie bitte auf den die gewünschte Auswahl um direkt in den entsprechenden Bereich zu gelangen:
AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Online-Shop
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausrüstungs-Verleih
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ladengeschäft
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Service
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tauchkurse
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TSC Reisen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Veranstalter-Reisen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TSC Club / Mitgliedsvertrag
- Tauchturm Nutzungsregeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie in dem Online-Shop von meinPilates tätigen.
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, E-Mail: info@tsc-esslingen.de
(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website tsc-esslingen.de abrufen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.
§ 3 Preise
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise über: Bar vor Ort im Tauchshop, Lastschrift oder auf Rechnung.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto zu überweisen.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
- Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
- Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 8 Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
§ 9 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
- Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
- Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausrüstungs-Verleih
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, E-Mail: info@tsc-esslingen.de
1. Vermieter der Leihausrüstung ist das Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah, Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, im Folgenden „Vermieter“ genannt.
2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurück gegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden kann. TSC-Clubmitglieder erhalten 50% Rabatt auf die Leihgebühr.
9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurück erstattet wird.
10. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurück gegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.
11. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) im Verleihzeitraum nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Erstattung.
Wird reservierte/gebuchte Leihausrüstung (oder nicht alle reservierte Teile) vom Kunden zum vereinbarten Abholtermin nicht entgegengenommen, ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten. Höhere Gewalt wie z. B. ungünstige Witterung oder andere Einflüsse sowie kurzfristige Erkrankung berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung der Buchung.
12. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.
13. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.
14. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurück gegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mindestens 25,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
15. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
16. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tauchsportcenter Esslingen in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.
17. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Stand 01.01.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ladengeschäft
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, E-Mail: info@tsc-esslingen.de
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
Kaufverträge bis zu einem Wert von 2.500,- € kommen durch Bestellung des Kunden zustande, sofern das Tauchsportcenter Esslingen nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten ist zum Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung durch das Tauchsportcenter Esslingen erforderlich.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Die Lieferung erfolgt per Nachnahme bzw. per Vorauskasse (insbesondere bei Auslandskunden). Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Tauchsportcenter Esslingen über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
2.4 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3. Lieferfrist
3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrags notwendig sind.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschliessend auch dem Tauchsportcenter Esslingen mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1 Dem Verbraucher i. S. d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Massgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an das Tauchsportcenter Esslingen, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen.
5.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.
5.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei : CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z. B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i. S. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache das Tauchsportcenter Esslingen nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- / Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i. S. d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist das Tauchsportcenter Esslingen berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an das Tauchsportcenter Esslingen für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 20,- € zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Kaufsache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrags an uns ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1 Wir gewähren für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Stromspannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Tauchsportcenter Esslingen autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferungen bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.7 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.8 Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktullen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen der Weiterveräusserung in Höhe des Faktura-Endbetrags an uns ab.
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
10. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschliesslich Wechsel- und Schecklagen, Esslingen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Service
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, E-Mail: info@tsc-esslingen.de
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde übergibt dem Tauchsportcenter Esslingen, Inhaberin Susanne Olah – nachfolgend TSC genannt – zwecks Überprüfung / Reparatur / Revision oder sonstiger Service- und Reparaturdienstleistungen Tauchgeräte oder andere Ausrüstungsteile.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Reparaturauftrags. Im Reparaturauftrag wird die Bezeichnung des Reparaturgegenstands sowie die gewünschte Arbeit vermerkt. Das TSC erstellt für den Kunden eine Kopie des Reparaturauftrages, der den Erhalt der Tauchgeräte und Ausrüstungsteile bestätigt. Der Kunde kann auch eine dritte vertretungsberechtigte Person zur Abgabe des Reparaturgegenstands beauftragen.
3. Zahlungsmodalitäten
Das TSC führt die gewünschte Arbeit am Reparaturgegenstand zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste aus. Die aktuelle Preisliste ist in den Geschäftsräumen des TSC ausgehängt und auf dessen Internetseite veröffentlicht. Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung des Reparaturgegenstands nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem TSC ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht dem TSC wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in dessen Besitz gelangten Reparaturgegenstands zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald das TSC diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme hat im Betrieb des TSC zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Reparaturgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch das TSC unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haftet das TSC nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
6. Sachmängelhaftung
Das TSC haftet für Sachmängel für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen das TSC sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des TSC selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für das TSC zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung des TSC beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung des TSC für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Änderung des Vertragspunktes 8 bedarf ebenfalls der Schriftform.
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tauchkurse
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, Telefon: 0711 918 32 22, Fax: 0711 918 32 23, E-Mail: info@tsc-esslingen.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Tauchsportcenter Esslingen, nachstehend „TSC“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Das TSC bietet Tauchkurse, Trainings und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom TSC unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des TSC zustande.
3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem TSC und dem Teilnehmer.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises.
3.4 Für die Stornierung einer Kursanmeldung gelten folgende Stornobedingungen/Gebühren:
Bis 30 Tage vor Kursbeginn: 30% des Kurspreises
29. bis 15. Tag vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises
14. bis 8. Tag vor Kursbeginn: 70% des Kurspreises
Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn oder bei „No-Show“ (Nichterscheinen): 100% des Kurspreis
Bereits freigeschaltete digitale Kits von SSI werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
Für unsere Tauch-Schnupperkurse (Standard und VIP-Variante), Personal Trainings (1:1 und 2:1) sowie unsere Workshops gelten folgende Stornobedingungen:
- Bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin ist eine Stornierung kostenlos möglich.
- Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen („No Show“) betragen die Stornokosten 100%.
3.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt das TSC mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.6 Das TSC behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall vom TSC zurückerstattet.
4. Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste des TSC zum Zeitpunkt der Kursanmeldung.
4.3 Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.
4.4 Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist jederzeit erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.
4.5 Der Kurspreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
4.6 Der Teilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung nach Rücksprache mit dem TSC ggf. auch per Barzahlung, per EC- oder Kreditkarte nachkommen.
4.7 Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren in Höhe von 2,50 € je Mahnschreiben an. Des Weiteren werden die Portokosten je Einwurf-Einschreiben in Rechnung gestellt.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem TSC und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich das TSC vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.
5.3 Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt dem TSC. Bereits freigeschaltete digitale Kits von SSI werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Zusätzlich fällt eine pauschale Storno- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € an.
5.4 Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 6 Monate zurück, muss der Teilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Scuba Skills Update-Programm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin (nachfolgend Dive Professional genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Dive Professionals oder dessen Assistenten Folge zu leisten.
6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich das TSC vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.
6.3 Fehlt der Teilnehmer, unabhängig aus welchem Grund (Krankheit, berufliche, private Gründe, etc.) zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine/Einzeltermine vom TSC wie folgt an den Teilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 35,00 €, je Pool-Einheit (1 Tauchgang) 79,00 €, je Freiwasser-Einheit (zwei Tauchgänge) 150,00 €. Das Nachholen von verpassten Freiwasser-Terminen ist nur an vom TSC vorgegebenen Terminen (z. B. durch Teilnahme an den Freiwasser-Einheiten eines anderen laufenden Kurses) möglich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die Freiwasser-Einheiten einzeln/individuell mit ihm nachgeholt werden.
6.4 Das TSC übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.
6.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen und Füßlinge) vom TSC nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC-Ausrüstung.
6.6 Leihausrüstung muss vom Teilnehmer sorgsam behandelt werden. Der Teilnehmer ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der Dive Professional ist umgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde.
6.7 Leihausrüstung ist nicht durch das TSC versichert. Der Teilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.
6.8 Die „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.
6.9 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer dem TSC bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Wasser ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen.
6.10 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dive Professional berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6.11 Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Dive Professional berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.
6.12 Die Teilnahme an den vom TSC angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6.13 Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Das TSC empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei DAN).
6.14 Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr.
7. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz
7.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Tauchkurses fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung des TSC unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung vom TSC verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich das TSC, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des TSC.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TSC Reisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen
des Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah – Gültig für Tages-Tauchausfahrten (1-tägig), Tauch-Wochenenden (Dauer 2-5 Tage) und Gruppenreisen (Dauer bis 21 Tage)
Gültig ab dem 19.10.2023
Präambel
Reiseveranstalter ist das Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah, Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf. Für Reisebuchungen mit dem Tauchsportcenter Esslingen – nachfolgend Veranstalter, bzw. TSC-Esslingen genannt – gelten die nachstehenden Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrags / Buchung
Die Buchung kann schriftlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Online-Buchungsplattform) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2. Rechnungstellung und Bezahlung
2.1 Bei Gruppenreisen erfolgt die Rechnungstellung direkt nach Buchungsbestätigung, da hier eine Anzahlung zu leisten ist. Bei Tauch-Wochenenden erfolgt die Rechnungstellung ca. 30 Tage vor Reisebeginn, bei Tages-Tauchausfahrten ca. 10 Tage vor Reisebeginn. Reise-Rechnungen werden per E-Mail verschickt. Zahlungen haben auf folgende Bankverbindung zu erfolgen:
Konto-Inhaber: Susanne Olah, Bankname: Volksbank am Württemberg eG, IBAN: DE41 6006 0396 0002 9820 13
2.2 Sollten gesonderte Zahlungsbedingungen gelten, sind diese der Reiseausschreibung zu entnehmen.
2.3 Leistet der Kunde den kompletten Reisepreis oder die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4.4 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.
3.2 Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
3.3 Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende Leistungen ein: Unterbringung im Doppelzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B. Frühstück, Halbpension, etc.) und Reiseleitung.
3.4 Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Rücktritt durch den Kunden / Stornierung / Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gelten die unter Punkt 4.4 aufgeführten Stornobedingungen.
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
4.4 Stornobedingungen für Tauchreisen des TSC-Esslingen
Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
89 Tage bis 61 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Ab 60 Tage bis Reisebeginn oder bei „No Show“ (Nichterscheinen): 100% des Reisepreises
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
6.1 b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den ggf. bereits bezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.
6.2 Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.
6.3 Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Veranstalter darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.
7.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene Gefahr.
7.3 Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.
10. Tauchunfallversicherung
Der Nachweis einer gültigen Tauchunfallversicherung ist verpflichtend für die Teilnahme an allen Tauchausfahrten/Reisen des TSC-Esslingen. Nähere Informationen und Buchung unter www.daneurope.org.
11. Tauchkurse / Tauchprogramme
Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen, wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und -programme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauchprogramm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
12. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz
12.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während der Reise fotografiert und diese Bilder im Rahmen der Vermarktung des TSC-Esslingen unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
12.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich das TSC-Esslingen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.2 In den Ausschreibungen (Katalog / Website) des Veranstalters hinausgehende Zusagen an den Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.
14. Allgemeines
14.1 Alle Angaben in den Ausschreibungen (Katalog / Website) des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung.
14.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.
14.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
14.4 Tritt das TSC-Esslingen lediglich als Vermittler einer Reise (z. B. für Wirodive / Explorer Fernreisen) auf, so gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah
Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf
Telefon: 0711 918 32 22
Fax: 0711 918 32 23
E-Mail: info@tsc-esslingen.de
Web: www.tsc-esslingen.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Veranstalter-Reisen Wirodive Tauch- und Erlebnisreisen GmbH
Bei manchen Tauch-Gruppenreisen handelt es sich um eine Veranstalter-Reise (d.h. hier ist der TSC nicht der Veranstalter, sondern hier tritt dieser nur als Reiseagentur/Reisevermittler auf – daher gelten bei solchen Reisen auch die AGBs des jeweiligen Veranstalters). Die Anreise erfolgt bei solchen Reisen meist mit dem Flugzeug – da es Reisen zu weiter entfernten Ländern sind. Die Flüge werden den Kunden immer tagesaktuell angeboten, da sich diese täglich ändern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TSC Club / Mitgliedsvertrag
Stand 01.11.2020
1. Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten zwischen dem Tauchsportcenter Esslingen, vertreten durch Susanne Olah, Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf, im Folgenden kurz TSC genannt und dem TSC-Club Mitglied, im Folgenden kurz Mitglied genannt.
2. Mitgliedschaft
Mit der Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag schließt das Mitglied einen Mitgliedsvertrag mit dem TSC ab.
Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.
Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die kostenlose Nutzung des Tauchturms (Anmeldung erforderlich) während der regulären Ladenöffnungszeiten. Das Mitglied ist berechtigt, die bekannten TSC-Club Leistungen (Rabatte, Sonderpreise, Teilnahme an Workshops, Club-Events etc.) gegen Zahlung eines monatlichen TSC-Club Beitrags in Anspruch zu nehmen.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht auf andere Personen übertragen
werden.
Vertragsbeginn einer Mitgliedschaft ist immer der Monatserste. Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform. Ab Vertragsbeginn kann das Mitglied die Leistungen des TSC in Anspruch nehmen.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. dem TSC unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem TSC dadurch entstehen, dass Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurden, hat das Mitglied zu tragen.
3. Leistungen / Nutzung des Tauchturms
Das Mitglied ist berechtigt, TSC-Club Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Leistungen des TSC gelten ausschließlich für den Eigenbedarf* des Mitglieds und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Rabatte für Leihausrüstung und Einkäufe gelten also ausschließlich für das Mitglied selbst.
* Bei Flaschenfüllungen, Tauchflaschen Druck- und Sichtprüfung und Service-Dienstleistungen, z. B. Atemregler-Revisionen gilt als Eigenbedarf: maximal zwei Tauchflaschen und maximal zwei Atemregler pro Mitglied.
Die aktuellen Leistungen/Rabatte/Aktionen für Mitglieder sind jederzeit auf der
Internet-Präsenz www.tsc-esslingen.de sichtbar.
Das TSC ist berechtigt, einzelne Leistungen ggf. zu verändern, sofern diese Änderungen für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungspflichten im Wesentlichen bestehen bleiben.
Das TSC informiert regelmäßig (z. B. über die Website sowie über Social Media-Kanäle) über Aktionen und aktuelle Club-Angebote.
Die Nutzung des Tauchturms erfolgt stets auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag, dass es im Besitz eines international anerkannten Tauchscheins (Brevets) ist und über ein gültiges tauchsportärztliches Attest verfügt.
TSC-Personal ist berechtigt, vom Mitglied jederzeit die Vorlage von Logbuch, Tauchschein (Brevet) und gültigem tauchsportärztlichen Attest zu verlangen. Sollte das Mitglied diese Dokumente nicht vorlegen können oder die Vorlage verweigern, so ist das TSC-Personal berechtigt, dem Mitglied die Tauchturm-Nutzung zu verweigern.
Sollte der Tauchturm aufgrund einer Revision, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten für einen gewissen Zeitraum gesperrt werden müssen, so wird dies vom TSC mit einer angemessenen Frist offiziell angekündigt.
4. Vertragsdauer und Kündigung des Vertrags
Das Mitglied schließt einen Vertrag mit einer Erstlaufzeit von 12 Monaten ab. Dieser verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie kann schriftlich per Post an
Tauchsportcenter Esslingen, Inh. Susanne Olah, Marie-Curie-Str. 5, 73770 Denkendorf
oder per E-Mail an info@tsc-esslingen.de erfolgen. Das Mitglied kann seine
schriftliche Kündigung auch persönlich im TSC abgeben.
Sonderregelungen
Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag aus Kulanz mit einer Frist von drei Mona-
ten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere
Stadt verlegt und dies eine unzumutbare lange Anfahrt zum TSC bedeutet. Das
Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt nachzuweisen.
Darüber hinaus kann der Mitgliedsvertrag von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
Für das Mitglied liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn nachweislich infolge einer schweren dauerhaften Erkrankung oder Verletzung (unter Vorlage des Nachweises) oder ärztlich festgestellter und attestierter Schwangerschaft und unter der Voraussetzung, dass dieser wichtige Grund bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war, die Leistungen und Einrichtungen des TSC dauerhaft nicht mehr nutzen kann.
Für das TSC liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied
a) Einrichtungen des TSC vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,
b) die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet oder diese belästigt,
c) gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften und die Standardverfahren für sicheres Tauchen verstößt,
d) trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Entrichtung von mindestens 2 TSC-Club Beiträgen im Verzug ist.
5. Mitglieds-Beitrag / SEPA-Lastschrift
Der monatliche TSC-Club Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig und ist stets im Voraus zu entrichten. Die vom Mitglied geschuldeten monatlichen TSC-Club Beiträge werden vom TSC per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Die einmalige TSC-Club Aufnahmegebühr in Höhe von 39,- € wird als Einmalzahlung bei Vertragsschluss fällig und wird ebenfalls per SEPA-Lastschrift vom TSC eingezogen.
6. Zahlungsverzug / Nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge / SEPA-Retoure
Wird ein TSC-Club Beitrag nicht eingelöst und dem TSC von der Bank des Mitglieds zurück belastet, so ist das TSC berechtigt, dem Mitglied die durch die Nicht-Einlösung (SEPA-Retoure) angefallenen Bank-Gebühren zusammen mit dem fälligen TSC-Club-Beitrag in Rechnung zu stellen. Ab der 1. Mahnung stellt das TSC hierfür Mahngebühren in Höhe von 5,- 1 je Mahnstufe in Rechnung.
Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist das TSC berechtigt, dem Mitglied die Nutzung des Tauchturms sowie die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen (Rabatte, Sonderpreise, etc.) zu verweigern bis die rückständigen Zahlungen vom Mitglied beglichen worden sind.
Das TSC behält sich das Recht vor, dem Mitglied entstandene und notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
7. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des TSC zurückzuführen. Eine Haftung des TSC für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des TSC oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8. Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das TSC einverstanden. Das TSC nutzt diese ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mitgliedschaft. Das TSC speichert die personenbezogenen Daten des Mitglieds für die Dauer der Mitgliedschaft und danach für weitere 3 Monate. Vertragsdaten werden gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungs- und Steuerunterlagen aufbewahrt.
Das Mitglied hat Anspruch auf Transparenz seiner personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Ergänzung der Daten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Tauchturm Nutzungsregeln
Allgemeines/Administration
- Die Tauchturm-Nutzung ist ausschließlich zertifizierten/brevetierten Tauchern anerkannter Verbände vorbehalten.
- Ein gültiges Brevet (Tauchausweis), sowie ein gültiges tauchsportärztliches Attest und Logbuch müssen dem TSC-Personal auf Verlangen vor jeder Nutzung vorgelegt werden. Kann kein gültiges tauchsportärztliches Attest vorgelegt werden, muss ein medizinischer Fragebogen ausgefüllt werden. Das TSC-Personal ist berechtigt, die Nutzung des Tauchturms zu verweigern, sollten akute Sicherheitsbedenken bezüglich des Gesundheitszustandes, der psychischen Verfassung, der taucherischen Fähigkeiten oder sonstiger Gründe bestehen.
- Anweisungen des TSC-Personals ist stets Folge zu leisten. Eine Nichteinhaltung kann zu einem Verweis/Hausverbot führen.
- Externe Tauchlehrer im Aktiv-Status sind für ihre Schüler verantwortlich und haften vollumfänglich. Bei Gruppen brevetierter Taucher übernimmt der Gruppenleiter die Verantwortung für die Gruppe.
- Das TSC übernimmt keine Haftung für mitgebrachte private Tauchausrüstung sowie für Sach- und Wertgegenstände in den Umkleideräumen und im Nassbereich.
Tauchgang
- „Solo“-Tauchgänge sind im Tauchturm nicht gestattet, es darf nur im „Buddy-System“ getaucht werden.
- Die Nutzung des Tauchturms erfolgt stets auf eigene Gefahr. Die Standardverfahren für sicheres Tauchen („Buddy-Check“, Einhaltung der korrekten Aufstiegsgeschwindigkeit, etc.) sind bei jedem Tauchgang anzuwenden.
- Die Nutzung des Tauchturms ist nur mit sauberer Tauchausrüstung gestattet und dient nicht zum Spülen/Reinigen von verdreckter/salziger Ausrüstung!
- Vom TSC geliehene Tauchausrüstung ist mit Sorgfalt zu behandeln. Der Nutzer haftet für entstandene Schäden.
- Leihanzüge sind nach Gebrauch sorgfältig (innen und außen) unter der Dusche zu spülen und anschließend (auf links gedreht) im Poolbereich auf die Stange aufzuhängen.
- Die Verwendung von Hartblei im Tauchturm ist ausdrücklich untersagt. Es darf nur Softblei genutzt werden.
- Das TSC-Blei ist nach dem Gebrauch in korrekter Stückelung und Anordnung zurück in die jeweilige Blei-Box zu legen.
- Für den Einstieg in den Tauchturm ist die Leiter zu nutzen. Andere Einstiegsmethoden (z. B. Rolle rückwärts) sollten nur angewendet werden, wenn diese im Rahmen einer Ausbildung notwendig sind.
- Unnötiges Spritzen ist unbedingt zu vermeiden. Das Abtauchen hat kontrolliert mit den Füßen voran zu erfolgen.
- Das Anstoßen mit der Pressluftflasche an die Glasscheibe und an der Turmbeschichtung ist unbedingt zu vermeiden.
- Freitauchen/Apnoe-Training ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Vor und nach dem Tauchgang
- Unterhaltungen im Pool-Bereich und an der Oberfläche bitten wir in normaler Lautstärke zu führen, da sich nebenan ein Schulungsraum befindet.
- Der Verzehr von Speisen im Pool-Bereich ist nicht gestattet. Eigene Getränke dürfen mitgebracht werden, jedoch nur in Plastikflaschen (Glasflaschen sind wegen Verletzungsgefahr verboten).
- Im Pool-Bereich dürfen nur saubere (!) Badeschuhe benutzt werden. Straßenschuhe sind verboten!
- Im Pool-Bereich besteht akute Rutschgefahr. Bitte langsam laufen und nicht rennen!
- Beim Verlassen des Tauchturms sind entstandene Wasserlachen im Nassbereich sowie in den Dusch- und Umkleideräumen zum Abfluss zu schieben.
- Hinterlassene Haare/Haarbüschel sind vom Boden zu entfernen (Papiertücher im WC vorhanden).
- Toiletten sowie Dusch- und Umkleideräume bitten wir in dem Zustand zu hinterlassen, in dem man sie selbst gerne antreffen möchten.
- Tauchausrüstung im Pool-Bereich ist so zu lagern, dass sie nicht zur „Stolperfalle“ für andere Taucher wird.
- Tauchgeräte müssen immer liegend gelagert werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden.
- Flaschen dürfen ausschließlich von TSC-Personal gefüllt werden!
- Der Equipment-Raum darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch TSC-Personal betreten werden.
- Das Betreten des Technik-Raums ist untersagt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das TSC-Team gerne zur Verfügung.